Für Vermieter birgt die Vermietung der Wohnungen oder Häuser ein Risiko. Die Mietkaution bietet finanzielle Sicherheit, denn der Vermieter kann damit im Falle von Streitigkeiten, beispielsweise ausstehende Mietzahlung, seine Kosten decken. Der Gesetzgeber spricht von einer Mietsicherheit. Doch er darf auf die Kaution lediglich in bestimmten Fällen zurückgreifen. Welche dies sind, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Wozu dient die Mietkaution?
Verwohnte Räume oder sonstige Mängel, nicht beglichene Mietzahlungen oder vieles mehr, Vermieter können trotz umfassender Prüfung und Auswahl an unzuverlässige Mieter geraten. Hinterlassen sie die Wohnung nach der Kündigung in einem Zustand, der den vertraglichen Vereinbarungen nicht entspricht, darf der Vermieter die entstandenen Kosten in vielen Fällen durch die im Vorfeld durch den Mieter gezahlte Mietkaution decken. Diese beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten. Die Mietkaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters, die im Mietvertrag festgehalten sind. Vermieter dürfen die Kaution jedoch nicht ohne Kommentar und Begründung nutzen. Die Kosten müssen berechtigt sein und die Höhe den aufgewendeten Zahlungen entsprechen und belegt werden.
Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
Mietschulden, Streitigkeiten über nicht erfolgte Schönheitsreparaturen oder Beschädigungen der Wohnung durch unsachgemäße Nutzung führen häufig zu Unstimmigkeiten, ob die Mietkaution zurückgezahlt wird oder nicht. Sie bietet für den Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit, eventuelle Ansprüche geltend zu machen.
Mögliche Verwendungszwecke der Mietkaution im Überblick:
- Ausbessern von nicht oder schlecht ausgeführten Schönheitsreparaturen, die im Mietvertrag vereinbart sind
- Schadensersatz für Schäden, die durch einen unsachgemäßen Umgang entstanden sind, beispielsweise tiefe Einschläge im Parkett
- Mietschulden
- ausstehende Nachzahlung der Neben- oder Betriebskosten
- auflaufende Kosten, da die Mietwohnung zu spät zurückgegeben wurde
Je nach Umfang dürfen Vermieter die Kaution teilweise oder gänzlich einbehalten, um damit Forderungen aus dem Mietvertrag zu verrechnen. Der Vermieter muss dem Mieter außerdem die Möglichkeit einräumen, Schönheitsreparaturen nachträglich durchzuführen. Das Einbehalten der Mietkaution setzt voraus, dass Mieter laut Vertrag dafür zuständig sind. Beliebig lange dürfen Vermieter sie nach dem Auszug des Mieters jedoch nicht einbehalten. Laut Gesetz beträgt die Rückzahlungsfrist drei bis sechs Monate, da sich manche Schäden erst nach einem längeren Zeitraum zeigen. Bei einer noch ausstehenden Betriebsnebenkostenabrechnung darf der Vermieter einen Teil der Kaution noch maximal zwölf Monate einbehalten, bis sie vorliegt. Bei Streitigkeiten bezüglich der
Kautionsrückzahlung sollte von beiden Parteien eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Zusammenfassung
Die Mietkaution spielt sowohl für Mieter als auch Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses eine wichtige Rolle: Zum einen beim Mietvertragsabschluss, bei dem sie hinterlegt wird und zum anderen beim Auszug, bei dem der Mieter sie zurückgezahlt haben möchte. Doch mit Beendigung des Mietvertrags fangen die Probleme oftmals erst an, da Vermieter in vielen Fällen nicht bereit sind, die Kaution sofort nach dem Auszug zurückzuzahlen. Oftmals möchten sie einen Teil oder die volle Summe einbehalten. Der folgende Ratgeber hat Ihnen einen guten Überblick gegeben, wann dies gerechtfertigt ist und wann nicht. Nach sechs Monaten verjähren alle Schadensersatzansprüche. Die Bürgschaft kann nicht mehr als Sicherheit einbehalten werden. Eine Ausnahme besteht, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht.